Wichtiger Hinweise an alle!

Das e-Rezept als neuen Standard

Bitte beachten Sie die gesetzliche Verpflichtung

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 01.01.2024 verpflichtend durch das e-Rezept abgelöst. Versicherte können dies nun mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Ausnahmen wie

  • Betäubungsmittelrezepte
  • weitere Produkte, die auf einem roten Rezept verordnet werden können (wie z.B. Teststreifen, Verbandmittel etc.)
  • Hilfsmittelrezepte (wie z.B. Bandagen etc.)
  • Heilmittelrezepte (wie z.B. Physiotherapie etc.)
  • das blaue Rezept für Privatversicherte

gibt es zunächst weiter in Papierform.