Bitte beachten Sie die gesetzliche Verpflichtung
Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 01.01.2024 verpflichtend durch das e-Rezept abgelöst. Versicherte können dies nun mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.
Ausnahmen wie
- Betäubungsmittelrezepte
- weitere Produkte, die auf einem roten Rezept verordnet werden können (wie z.B. Teststreifen, Verbandmittel etc.)
- Hilfsmittelrezepte (wie z.B. Bandagen etc.)
- Heilmittelrezepte (wie z.B. Physiotherapie etc.)
- das blaue Rezept für Privatversicherte
gibt es zunächst weiter in Papierform.